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Unterstützung beim Antrag auf Wohngeld

Hinweis

Wohngeld können Sie bekommen, damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Und damit Sie familiengerecht wohnen können. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten, die Sie für selbst genutzten Wohnraum haben. Es soll Menschen mit wenig Einkommen helfen, ihre Wohnkosten bezahlen zu können. Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss bekommen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum können es als Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie selbst darin wohnen. 

Zuständig

Herr Wisser
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
2. Obergeschoss, Gartenstraße 5
Abteilung 2.4 Soziale Leistungen
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-146

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Notwendige Unterlagen

Nachweise wie zum Beispiel Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen und den Mietvertrag. Wenn Sie Eigentümer der Wohnung sind, benötigen Sie den Kaufvertrag der Wohnung. Und eine mögliche Aufstellung der Kosten für die Ratenzahlung und der Nebenkosten.

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

Unter dem folgenden Link finden Sie die Termine der Ratssitzungen, die Sitzungsvorlagen , Protokolle und die MandatsträgerInnen: Ratsinfosystem

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