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Unterstützung beim Antrag auf Kinderbetreuungskosten

Hinweis

Die Betreuungskosten für Kinder können Sie als Sonderausgaben von der der Steuer absetzen. Gefördert werden Kosten zum Beispiel von Kindergarten, Hort oder Tagesmutter. Gefördert werden Kosten für Kinder bis 13 Jahre. Wenn das Kind behindert ist, gibt es die Altersgrenze nicht.

Zuständig

Finanzamt Emmendingen
Bahnhofstraße 1-3
79312 Emmendingen
Telefon: 07641 450-0 (Zentrale)

In Waldkirch bekommen Sie Unterstützung, wenn Sie einen Antrag dafür stellen wollen

Aufgrund der Corona-Pandemie ist für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Verwaltung die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Bitte wenden Sie sich dafür an den entsprechenden Mitarbeiter oder Mitarbeiterin. Die jeweiligen Telefonnummern sind unter dem folgenden Link aufgeführt: Telefonnummern für Terminvereinbarungen.

Zuständig

Frau Schätzle
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.4 Soziale Leistungen
2.Obergeschoss, Gartenstraße 5
79183 Waldkirch
Telefonnummer 07681 404 146

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis Ihres Einkommens: Lohn oder Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate. Wenn Sie selbstständig sind, benötigen wir den Steuerbescheid des Vorjahres
  • Nachweis über Kosten der Betreuung. Zum Beispiel Gebührenbescheid des Kindergartens.

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

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