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Unterstützung beim Antrag auf Kinderbetreuungskosten
Hinweis
Die Betreuungskosten für Kinder können Sie als Sonderausgaben von der der Steuer absetzen. Gefördert werden Kosten zum Beispiel von Kindergarten, Hort oder Tagesmutter. Gefördert werden Kosten für Kinder bis 13 Jahre. Wenn das Kind behindert ist, gibt es die Altersgrenze nicht.
Zuständig
Finanzamt Emmendingen
Bahnhofstraße 1-3
79312 Emmendingen
Telefon: 07641 450-0 (Zentrale)
In Waldkirch bekommen Sie Unterstützung, wenn Sie einen Antrag dafür stellen wollen
Aufgrund der Corona-Pandemie ist für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Verwaltung die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Bitte wenden Sie sich dafür an den entsprechenden Mitarbeiter oder Mitarbeiterin. Die jeweiligen Telefonnummern sind unter dem folgenden Link aufgeführt: Telefonnummern für Terminvereinbarungen.
Zuständig
Frau Schätzle
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.4 Soziale Leistungen
2.Obergeschoss, Gartenstraße 5
79183 Waldkirch
Telefonnummer 07681 404 146
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Notwendige Unterlagen
- Nachweis Ihres Einkommens: Lohn oder Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate. Wenn Sie selbstständig sind, benötigen wir den Steuerbescheid des Vorjahres
- Nachweis über Kosten der Betreuung. Zum Beispiel Gebührenbescheid des Kindergartens.