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Unterstützung beim Antrag auf den Waldkirchpass
Hinweis
Der Waldkirchpass ist für Familien mit geringem Einkommen und Einzelpersonen mit geringem Einkommen. Sie sollen damit an unterschiedlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Oder Einrichtungen der Stadt Waldkirch besuchen können.
Sie können einen Waldkirchpass bekommen, wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören und den Bescheid dazu vorlegen:
Bei Nachweis von niederen Einkommen oder Rente, wird der Waldkirchpass ebenfalls gewährt. Das kann man mit dem Tafelladen Emmendingen-Waldkirch e.V. vergleichen. Hier liegen die Einkommensgrenzen pro Monat:
Bei Alleinstehenden bei 900 Eurobei Ehepaaren erhöht sich die Grenze auf 1150 Euro und für jedes Kind wird die Grenze zusätzlich um 150 Euro angehoben.
- Wohngeldbescheid
- Sozialhilfebescheid
- Arbeitslosengeld II – Bescheid
- Jugendhilfebescheid
- Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn ein Aufenthaltstitel vorliegt. Erklärung: ein Aufenthaltstitel gibt Auskunft darüber, ob ein Asylbewerber hier wohnen darf.
- Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe
- Niederes Einkommen oder Rente
Bei Nachweis von niederen Einkommen oder Rente, wird der Waldkirchpass ebenfalls gewährt. Das kann man mit dem Tafelladen Emmendingen-Waldkirch e.V. vergleichen. Hier liegen die Einkommensgrenzen pro Monat:
- bei Alleinstehenden bei 900 Euro
- bei Ehepaaren erhöht sich die Grenze auf 1150 Euro
- und für jedes Kind wird die Grenze zusätzlich um 150 Euro angehoben
Zuständig
Frau Wisser und Herr Wisser
Dezernat 2.Kultur, Bildung und Soziales
2. Obergeschoss, Gartenstraße 5
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
71983 Waldkirch
Telefon 07681 404-146 oder 404-148
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr