.jpg?f=%2Fsite%2FWaldkirch%2Fget%2Fparams_E-943260001%2F2138795%2FFr%25C3%25BChling%252025.4.2013%2520J%25C3%25BCrgen%2520Gocke%2520%252844%2529.jpg&w=1680&h=630&m=C)
Unterstützung beim Antrag auf Rente
Zuständig
Frau Wisser
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
2. Obergeschoss, Gartenstraße 5
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
71983 Waldkirch
Telefon 07681 404-146
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Nachweise, die noch nicht bei der Rentenversicherung eingetragen sind.
Zum Beispiel:
Nachweise über Ausbildungszeiten
Nachweise über Arbeitslosigkeit
Nachweise über Krankheitszeiten
Geburtsurkunden der Kinder
Eheurkunde
Aufrechnungsbescheinigungen
Erklärung: Eine Aufrechnungsbescheinigung ist eine Bescheinigung für Zeiten, die Ihnen angerechnet werden für die Rente. Zum Beispiel, wenn Sie Rentenanteile vom Ehegatten bekommen.