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Unterstützung bei der Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Hinweis
Sie können eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bekommen, wenn Sie:
- staatliche Sozialleistungen bekommen, wie zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II (Hartz 4)
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
- oder wenn Sie taubblind sind
- oder wenn Sie Blindenhilfe bekommen.
Früher waren das die GEZ-Gebühren. Sie können einen Link anklicken zum Formular: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html.
Anträge gibt es auch in Waldkirch. Sie können Unterstützung bei der Beantragung bekommen. Wir leiten den Antrag für Sie weiter ans Landratsamt Emmendingen.
Zuständig
Frau Wisser
Dezernat 2.Kultur, Bildung und Soziales
2. Obergeschoss, Gartenstraße 5
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
71983 Waldkirch
Telefon 07681 404-146
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr