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Unterstützung bei der Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Hinweis

Sie können eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bekommen, wenn Sie:

  • staatliche Sozialleistungen bekommen, wie zum Beispiel: 
    • Arbeitslosengeld II (Hartz 4)
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
  • oder wenn Sie taubblind sind
  • oder wenn Sie Blindenhilfe bekommen.

Früher waren das die GEZ-Gebühren. Sie können einen Link anklicken zum Formular: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html.

Anträge gibt es auch in Waldkirch. Sie können Unterstützung bei der Beantragung bekommen. Wir leiten den Antrag für Sie weiter ans Landratsamt Emmendingen.

Zuständig

Frau Wisser
Dezernat 2.Kultur, Bildung und Soziales
2. Obergeschoss, Gartenstraße 5
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
71983 Waldkirch
Telefon 07681 404-146

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:  8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:  8:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:  8:30 - 12:00 Uhr

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

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