Gemeinderat und Gremien

Der Gemeinderat ist das zentrale Entscheidungsorgan der Stadt Waldkirch. Ihm gehören der Oberbürgermeister als Vorsitzender sowie 26 ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte aus vier Parteien und Wählervereinigungen an. Sie werden direkt von der Bürgerschaft für fünf Jahre gewählt und gestalten die Entwicklung der Stadt aktiv mit. In verschiedenen Gremien beraten sie über wichtige Themen, um das Leben in Waldkirch gemeinsam zu gestalten.

Ansicht des Rathauses
Mehrere Hände werden vor einem gelben Hintergrund gehoben.
Stadtansicht von Waldkirch, vorne ist der Turm der Kirche St. Margarethen zu sehen
Aufgaben des Gemeinderates

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerschaft und Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Ziele und Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns fest und entscheidet über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat. Der Gemeinderat kontrolliert die Arbeit der Verwaltung und die Ausführung seiner Beschlüsse. Außerdem legt er das örtlich geltende Recht durch Satzungen fest.

Entscheidungen des Gemeinderates

Die Entscheidungen des Gemeinderates werden grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen gefasst. Sie finden in der Regel einmal pro Monat mittwochs ab 18 Uhr statt. Der Oberbürgermeister leitet die Sitzung. Termin, Ort und Tagesordnungen werden jeweils eine Woche zuvor öffentlich bekannt gemacht. Nur wenige Angelegenheiten, in denen es um schutzwürdige Daten geht, werden nichtöffentlichen behandelt. Zu allen Themen erhält das Gremium vor der Sitzung eine Vorlagen. Diese Unterlagen sind im Ratsinfo-System zugänglich:
zum Ratsinfo-System.

Kontakt zu den Gremienmitgliedern
Weitere Gremien

Derzeit gibt es neben dem Gemeinderat einen Ausschuss für Technik und Umwelt und einen Ausschuss für Soziales und Verwaltung.