Deutsch
Sie sind hier: Startseite / Bildung & Soziales / Soziale Leistungen Beratung und Unterstützung / Unterstützung beim Antrag auf Wohngeld

Unterstützung beim Antrag auf Wohngeld

Wohngeld können Sie bekommen, damit Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Und damit Sie familiengerecht wohnen können. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten, die Sie für selbst genutzten Wohnraum haben. Es soll Menschen mit wenig Einkommen helfen, ihre Wohnkosten bezahlen zu können. Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss bekommen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum können es als Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie selbst darin wohnen. 

Unter dem folgenden Link steht Ihnen ein Wohngeldrechner zur Verfügung, der einen Anhalt gibt, ob Sie wohngeldberechtigt sind:

Wohngeldrechner

Antragsunterlagen

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus. Unter dem folgenden Link können Sie die Antragsunterlagen als PDF herunterladen: 

Antragsunterlagen Mietzuschuss (264 KB)

Antragsunterlagen Lastenzuschuss  (217 KB)

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigen können Sie sich gerne an Frau Wisser wenden. Die Telefonnummer ist: 07681 404-146.

Bitte senden Sie den Antrag und die oben genannten weiteren Unterlagen postalisch an die folgende Adresse:

Herr Wisser und Frau Wisser
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
2. Obergeschoss, Gartenstraße 5
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
79183 Waldkirch

Notwendige Unterlagen für Mietzuschuss

  • Mietvertrag
  • Kontoauszug mit der letzten Mietzahlung
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate ALLER Haushaltsmitglieder
  • Gegebenenfalls Nachweis Unterhaltszahlungen (z.B. auf dem Kontoauszug)
  • Gegebenenfalls Nachweis Kindergeld (z.B. auf dem Kontoauszug)
  • Gegebenenfalls für Kinder ab 16 Jahren eine aktuelle Schulbescheinigung

Notwendige Unterlagen für Lastenzuschuss

  • Kaufvertrag 
  • Fremdmittelbescheinigung (von der Bank)
  • Kontoauszug über Kreditzahlung 
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate ALLER Haushaltsmitglieder
  • Gegebenenfalls Nachweis Unterhaltszahlungen (z.B. auf dem Kontoauszug)
  • Gegebenenfalls Nachweis Kindergeld (z.B. auf dem Kontoauszug)
  • Gegebenenfalls für Kinder ab 16 Jahren eine aktuelle Schulbescheinigung

Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration

Ansprechpartner:in

Anna Wisser und Klaus Wisser

Gartenstraße 5
(2. Obergeschoss)
71983 Waldkirch
Telefonnummer 07681 404-146 oder 404-148

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr