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Unterstützung beim Antrag auf den Waldkirchpass
Hinweis
Der Waldkirchpass ist für Familien mit geringem Einkommen und Einzelpersonen mit geringem Einkommen. Sie sollen damit an unterschiedlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Oder Einrichtungen der Stadt Waldkirch besuchen können.
Bei Nachweis von niederen Einkommen oder Rente wird der Waldkirchpass ebenfalls gewährt.
Sie können einen Waldkirchpass bekommen, wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören und den Bescheid dazu vorlegen:
- Wohngeldbescheid
- Sozialhilfebescheid
- Arbeitslosengeld II – Bescheid
- Jugendhilfebescheid
- Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn ein Aufenthaltstitel vorliegt. Erklärung: ein Aufenthaltstitel gibt Auskunft darüber, ob ein Asylbewerber hier wohnen darf.
- Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe
- Niederes Einkommen oder Rente
Der Waldkirchpass ist ein Jahr gültig.
Die Ermäßigung beträgt 50%.
Zuständig
Frau Wisser
Dezernat II Kultur, Bildung und Soziales
Abteilung 2.2 Jugend, Soziales und Integration
Gartenstraße 5, 2. Obergeschoss
79183 Waldkirch
Telefon: 07681 404 146
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr