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Lebenslagen

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Sie bietet aber ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.

Vertiefende Informationen

Die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU entsprechen im Wesentlichen denjenigen der Niederlassungserlaubnis.

Freigabevermerk

18.02.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch
Telefon 07681 404-0
Fax 07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de

Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Sitzungen des Gemeinderats und der Ortschaftsräte

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