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Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Wer als verantwortliche Person im Auftrag eines Erlaubnisinhabers oder einer Erlaubnisinhaberin mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dies sind zum Beispiel:
- Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
- Sprengberechtigte
- Betriebsmeister oder Betriebsmeisterin
- fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung,
- Lagerverwalter oder Lagerverwalterin sowie
- Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen.
Inhaber oder Inhaberinnen eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.
Zuständige Stelle
die Kreispolizeibehörde,
Kreispolizeibehörde ist, je nach Ihrem Wohnort:
- in Großen Kreisstädten die Stadtverwaltung oder
- das Landratsamt
Persönlicher Kontakt
Amtsleiterin Ordnungsamt
Fachbereichsleiterin Kreispolizei, Gewerbe, Bußgeldstelle
Waffen- und Sprengstoff Gesetz, Kreispolizei - Untere Jagdbehörde
Waffen- und Sprengstoff Gesetz, Kreispolizei - Untere Jagdbehörde
Außenprüfung Bereich Waffenaufbewahrung
Außenprüfung Bereich Waffenaufbewahrung
Außenprüfung Bereich Waffenaufbewahrung
Sekretariat Dezernat IV Sicherheit und Ordnung
Jagdscheine, Fischereiwesen
Heimgesetz
Heimgesetz
Heimgesetz
Gewerbe- und Gaststättenrecht
Marktwesen, Reisegewerbe, Sonn- und Feiertagsrecht, gaststättenrechtliche Gestattungen, Ladensöffnungsrecht, Bescheinigung Umsatzsteuerbefreiung, Schornsteinfegerwesen, Bestattungswesen
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldstelle
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldstelle
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldstelle
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldstelle
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Sekretariat Ordnungsamt
Datenerfassung bei der Bußgeldbehörde
Sekretariat Ordnungsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Zuverlässigkeit
- Fachkunde
- persönliche Eignung
- Mindestalter 21 Jahre
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
Verfahrensablauf
Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen.
Füllen Sie dazu folgende Formulare aus und geben Sie sie persönlich bei der zuständigen Behörde ab:
- "Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes"
- falls erforderlich: Formblatt "Beiblatt A"
Fügen Sie die erforderlichen Nachweise über Ihre Fachkunde bei.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte Antragsformulare
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Fachkunde
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Bei Wohnsitz in Deutschland:
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Kosten
- Rahmengebühr: 35,79 Euro bis 204,52 Euro
- Hat Ihre Kommune jedoch eine eigene Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht erlassen, gelten die darin festgelegten Gebührensätze.
Rechtsgrundlage
Formulare und Onlinedienste
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.02.2020 freigegeben.