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Vormerkung für einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung
Hier finden Sie Informationen und Antworten auf Ihre Fragen:
Anmeldeverfahren
Wie läuft das Anmeldeverfahren für einen Kindergartenplatz?
Die Anmeldung für einen Kindergartenplatz läuft zentral über die Stadtverwaltung. Bitte füllen Sie die nachfolgende Anmeldung aus. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Bitte melden Sie Ihr Kind ab, falls kein Betreuungsbedarf mehr besteht.
Anmeldetermin/Frist
Wann sollte ich mein Kind anmelden?
Die Besuchssamstage finden im Januar statt. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen an den Besuchssamstagen finden Sie auf unserer Homepage und werden im Januar in der Presse veröffentlicht. Im Anschluss haben Sie ca. 2 Wochen Zeit, um Ihr Kind für einen Betreuungsplatz für das kommende Kindergartenjahr anzumelden. Bitte melden Sie Ihr Kind erst nach der Geburt an. Bei Zuzug ist eine Anmeldung auch unterjährig möglich. Gleiches gilt für Kinder, welche zwischen den Anmeldewochen und den Sommerferien auf die Welt kommen und ab dem 1. Geburtstag einen Betreuungsplatz benötigen. Der gewünschte Aufnahmetermin und der Betreuungsbedarf sollten bekannt sein. Sollten Sie eine Betreuung unter drei Jahren wünschen, suchen Sie sich bitte auch die Angebote für 0-3 Jahre aus. Wenn gleichzeitig Angebotsformen für unter und über 3 Jahre angegeben werden, berücksichtigen wir nur die Meldung für die Betreuung unter 3 Jahre.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Betreuungsplatz zu bekommen?
Ein Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung. Ein Kind, welches das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Einrichtung. Dies bedeutet aber nicht, dass das Kind einen Anspruch auf die Wunscheinrichtung hat.
Das Kind muss bei der Aufnahme mindestens 1 Jahr alt sein. Es gibt jedoch Einrichtungen, die in Ausnahmefällen Kinder zu einem früheren Zeitpunkt aufnehmen.
Ganztagsbetreuungsplätze sind Sonderbetreuungsplätze, die bevorzugt berufstätigen Alleinerziehenden und Paaren, in denen beide Partner berufstätig sind beziehungsweise in Sondersituationen zur Verfügung stehen. Bitte machen Sie unter der Rubrik Sonstige Bemerkungen Angaben zu ihrem Ganztagsbedarf.
Bitte geben Sie 5 Alternativwünsche für einen möglichen Betreuungsplatz an, um einen Platz zu dem gewünschten Eintrittstermin zu erhalten. Sollten Sie keine 5 unterschiedlichen Einrichtungen angeben, sind Sie damit einverstanden, dass Ihr Kind zu dem von Ihnen angegebenen Wunschtermin keinen Platz angeboten bekommt. Ihr Kind bleibt dann auf der Warteliste der Wunscheinrichtungen, bis dort ein Platz frei wird. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Aufnahme in der Einrichtung bis zu einem Jahr später sein kann.
Vergabekriterien
Wie werden die Betreuungsplätze vergeben?
Die Plätze werden nach folgenden Kriterien vergeben:
• Erstwohnsitz in Waldkirch am Aufnahmetag
• Zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes wird bereits ein Geschwisterkind in der Einrichtung betreut
• Das Kind wurde in einer Krippe betreut und benötigt eine Anschlussbetreuung
• Das Kind lebt mit nur einer/einem Personensorgeberechtigte(n) (alleinerziehend) zusammen
• Das Kind benötigt den Platz aufgrund einer schwierigen Lebenslage, aufgrund eines Dringlichkeitsnachweises vom Jugendamt, aufgrund einer drohenden Kindeswohlgefährdung oder der Gewährung von Hilfen zur Erziehung.
Die darüber hinaus zu Verfügung stehenden Plätze werden nach dem Alter der Kinder vergeben. Ausnahme hiervon bilden die Plätze für Kinder bis 3 Jahre.
Platzvergabe
Wann findet die Platzvergabe statt?
Alle Vormerkungen, welche bis Mitte Februar eingegangen sind, werden bei einem gemeinsamen Termin im März, unter Beteiligung aller Einrichtungsleitungen, besprochen. Die Platzvergabe erfolgt im Zeitraum März und April. Bis zu den Osterferien erhalten Sie von einer Ihrer angegebenen Wunscheinrichtungen eine Rückmeldung.
Während des laufenden Kindergartenjahres werden nur vereinzelt Plätze vergeben, die z. B. durch Wegzüge frei oder durch die Eröffnung neuer Einrichtungen geschaffen werden.
Elternentgelte
Tagespflegepersonen
Wo erhalten Sie Informationen zur Betreuung durch Tagespflegepersonen?
Kindertagespflege ist die Betreuung und Förderung von Kindern durch Tagespflegepersonen. Sie wird im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt eines Personensorgeberechtigten geleistet. Die Kindertagespflege stellt für unter dreijährige Kinder eine gleichberechtigte Alternative zu den Kinderbetreuungseinrichtungen dar. Der Kinderschutzbund Waldkirch e.V. informiert und berät über die Kindertagespflege.
Kinderschutzbund Waldkirch e.V.
Emmendinger Straße 3
79183 Waldkirch
Telefon 07681 9020
E-Mail: ksbwaldkirch@web.de
Zuschuss
Wo bekomme ich einen Zuschuss zu den Kinderbetreunngs-/Essenskosten?
a) Wirtschaftliche Jugendhilfe
Familien mit geringem Einkommen können beim Jugendamt einen Zuschuss zu den Betreuungskosten beantragen. Ob das Landratsamt die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, hängt von der Höhe des Einkommens und der Ausgaben der Familie ab.
Landratsamt Emmendingen
Jugendamt/wirtschaftliche Jugendhilfe
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Telefon 07641 451-3101
E-Mail: kreisjugendamt@landkreis-emmendingen.de
b) Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) für Bezieher/innen von Sozialleistungen
Sie können für Ihr Kind einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen beantragen.
Voraussetzung zur Beantragung von BuT ist ein gültiger Bescheid der nachfolgend aufgeführten Leistungen:
• Wohngeld (Zuständigkeit: Landratsamt Emmendingen)
• Grundsicherung (Zuständigkeit: Landratsamt Emmendingen)
• SGB XII (Zuständigkeit: Landratsamt Emmendingen)
• Kinderzuschlag (Zuständigkeit: Landratsamt Emmendingen)
• AsylbLG (Zuständigkeit: Landratsamt Emmendingen)
• ALG II (Zuständigkeit: Jobcenter Emmendingen)
Die Anträge können direkt bei den jeweiligen Behörden gestellt werden oder auch bei Frau Wisser (Zimmer 25) in der Gartenstr. 5 in Waldkirch.