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Handlungsfeld Wohnen

Ist-Zustand

  • Wohnangebote für ältere Menschen (stationär oder betreutes Wohnen)
  • Wohnangebote für Menschen mit Behinderung: Am Bruckwald (inklusive zwei Stadthausgemeinschaften), Internat St. Michael
  • Die Stadt Waldkirch verfügt über 60 barrierefreie Wohnungen.
  • Barrierefreiheit im Blick: Der Bau von 48 städtischen Wohnungen im Stadtteil Kollnau, die alle barrierefrei sind, wird demnächst beginnen.

Häufig benannte Probleme und Schwierigkeiten

  • Wohnraum entspricht nicht mehr den Bedürfnissen von Menschen (Alter, Krankheit)
  • Keine ausreichenden finanziellen Mittel für Umbau des Eigenheims
  • Barrierefreie Wohnungen sind nicht unbedingt rollstuhlgerecht 
  • Adäquater Wohnraum ist rar und teuer
  • Vorbehalte von manchen Vermietern gegenüber alten und/oder kranken Menschen
  • Wohn- bzw. Gebäudeumfeld ist nicht barrierefrei
  • Themen wie Alter und Pflegebedürftigkeit werden von vielen verdrängt
  • Isolation und Vereinsamung von alten und/oder kranken Menschen
  • Amts- und Behördengänge stellen für viele Menschen eine hohe Hemmschwelle dar
  • Beratungsstellen werden erst spät aufgesucht
  • Leistungskatalog ist nicht bekannt
  • Antragsformulare sind zu komplex und haben eine abschreckende Wirkung, die dazu führt, dass Anträge nicht gestellt werden

Empfehlungen

  • Bedarf von barrierefreien/rollstuhlgerechten Wohnungen feststellen
  • Bau von barrierefreien/rollstuhlgerechten Wohnungen unterstützen
  • Einbezug von Betroffenen in die Planung
  • Wohn- und Gebäudeumfeld mit einbeziehen
  • Beratungshaus
  • Bürgerservice-Stelle

Ideen

  • Neue Wohn- und Lebensformen, z.B. WiWalDi
  • Thematisierung von Alter und Pflegebedürftigkeit
  • Wohnraumbörse
  • Steigerung der Fachkompetenz von Handwerkern bzgl. Barrierefreiheit

Forderungen der UN-BRK für das Handlungsfeld Wohnen

  • Art.19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft: Um Menschen mit Behinderungen eine volle Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, gewährleisten die Vertragsstaaten, dass „… Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben.“
  • Art. 22 Achtung der Privatsphäre
  • Art. 28 Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz


ABTEILUNG 2.2 JUGEND, SOZIALES UND INTEGRATION

Inklusionsbeauftragte Juliane Hehn

Gartenstraße 5
79183 Waldkirch
Telefonnummer 07681 404-239
E-Mail juliane.hehn@stadt-waldkirch.de