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Formulare

Willkommen auf der Formularseite der Stadt Waldkirch! Hier finden Sie alle wichtigen Formulare bequem an einem Ort – schnell, übersichtlich und jederzeit verfügbar. Ob Anträge, Meldungen oder Genehmigungen: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Anliegen unkompliziert zu erledigen.

Allgemeines Polizeirecht

Allgemeines Polizeirecht

Ausländischer Verein

Feuer

Sammelerlaubnis

Veranstaltungen

Versammlung

Abwasser
Baumschutz
Baurecht/Tiefbau

Baurecht

Allgemeine Anträge

Baubeschreibung

Bauverlauf

Planunterlagen

Technische und gewerbliche Anlagen

Denkmalschutz

Denkmalschutz

Finanzen und Steuern

Finanzen und Steuern

Grundsteuer

  • Das Formular "Antrag auf jährliche Zahlung der Grundsteuer gemäß § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)" kann online ausgefüllt werden:
    zum Formular "Grundsteuer".

Hundesteuer

Vergnügungssteuer

Zweitwohnungssteuer

Fischerei
Gaststättenrecht

Gaststättenrecht

Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Gaststätten- und Gewerberecht per E-Mail an gaststaettenbehoerde@stadt-waldkirch.de ein. 

Gebäudeenergiegesetz

Gebäudeenergiegesetz

Gewerberecht

Gewerberecht

Meldewesen

Meldewesen

Sprengstoffrecht

Sprengstoffrecht

Stadtkasse
Standesamt

Standesamt

Bitte beantragen Sie Personenstandsurkunden direkt per Telefon ((07681) 404-135 oder 404-136) beim Standesamt. 

  • Das Formular "Auskunft zur Anmeldung der Eheschließung/Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeits-zeugnisses zur Eheschließung im Ausland" steht zum Download bereit:
    Download des "Antrags auf Anmeldung Eheschließung/Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis" (barrierefreies PDF).
  • Sollten Sie die Ausstellung einer Urkunde wünschen, so senden Sie bitte eine Email an: standesamt@stadt-waldkirch.de
    Bitte nennen Sie uns in Ihrer Email die Art der gewünschten Urkunde, Ihren Namen, den Tag des Ereignisses, Namen der Beteiligten (z..B. Ehepartner oder Eltern) sowie Ihre Anschrift.
    Die gewünschte Urkunde geht Ihnen, inkl. Gebührenbescheid über 20 Euro, per Post zu.
    Urkunden für die Träger der Sozialversicherung erfolgen auf einem speziellen Vordruck und sind gebührenfrei.
    Folgende Urkunden können bestellt werden:
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde
    • Internationale (=mehrsprachige) Geburts- Ehe- und Sterbeurkunde)
    • Geburts- Ehe- und Sterbeurkunde für Sozialversicherungszwecke z..B. zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
    • Beglaubigte Registerausdrucke (bzw. beglaubigte Abschriften) aus alles Registern.
Straßenverkehrsrecht

Straßenverkehrsrecht

Antragsübermittlung oder Rückfragen zu Themen der Straßenverkehrsbehörde: verkehrsbehoerde@stadt-waldkirch.de oder 07681 404 363

Grundsätzlich kann eine rechtzeitige Bearbeitung nur zugesichert werden, wenn die Antragstellung mit angemessenem Vorlauf (mind. zwei Wochen) erfolgt.
Veranstaltungen

Veranstaltungen

Die Stadt Waldkirch hat einen Veranstaltungsleitfaden erstellt, der alle wesentlichen Schritte bis zur Genehmigung und die in diesem Zusammenhang auszufüllenden Formulare für eine Veranstaltung zusammenfasst.

Waffenrecht

Waffenrecht

Wasserrecht
Wärmegesetz
Wohnberechtigungsschein
Wohngeld

Wohngeld

Stadtverwaltung

Marktplatz 1 - 5
79183 Waldkirch

07681 404-0
07681 404-179

postkorb@stadt-waldkirch.de
Der Eingang von Zuschriften an den zentralen Postkorb kann nicht bestätigt werden. 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

Zusätzlich telefonisch erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 14 bis 15.30 Uhr