Generelle Informationen zur zuständigen Stelle
Zuständig ist- eine Erziehungsberatungsstelle oder
- das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Öffnungszeiten:
Allgemeine Öffnungszeiten:Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08:30 -12:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeit
Donnerstagnachmittag 14:00 - 18:00 Uhr
Abweichende Sprechzeiten finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes
www.landkreis-emmendingen.de
