Veröffentlichung beabsichtigter beschränkter Ausschreibungen der Stadt Waldkirch gem. §19(5) VOB/A
Nach § 19(5) VOB/A hat der Auftraggeber über alle beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen mit einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren. Diese Informationen werden drei Monate vorgehalten.